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   VG München, 15.12.2022 - M 27 K 21.2059   

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https://dejure.org/2022,43949
VG München, 15.12.2022 - M 27 K 21.2059 (https://dejure.org/2022,43949)
VG München, Entscheidung vom 15.12.2022 - M 27 K 21.2059 (https://dejure.org/2022,43949)
VG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - M 27 K 21.2059 (https://dejure.org/2022,43949)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 10 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 9
    Aufenthaltserlaubnis, Pakistanischer Staatsangehöriger, Deutscher Ehegatte, Titelerteilungssperre, Ausweisungsinteresse

 
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  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VG München, 15.12.2022 - M 27 K 21.2059
    Vorsätzliche Straftaten stellen keine geringfügigen Straftaten dar (BayVGH, B.v. 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 7).

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 7 f.).

    Selbst im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null besteht kein strikter Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel (BayVGH, B.v. 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG München, 15.12.2022 - M 27 K 21.2059
    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG München, 15.12.2022 - M 27 K 21.2059
    Die in § 10 Abs. 1 AufenthG getroffene Ausnahmeregelung erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353-360 - juris Rn. 20).
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